Anfrage: Transparenz und demokratische Legitimation des Kinder- und Jugendrates Schwerin

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Badenschier,
durch ein Gespräch mit zwei interessierten Jugendlichen bin ich auf die aktuelle Situation des
Kinder- und Jugendrates Schwerin aufmerksam geworden. Die beiden berichteten mir von
Widersprüchen zwischen der Satzung des KiJuRa und der aktuellen Hauptsatzung der
Landeshauptstadt Schwerin sowie von einem fragwürdigen Aufnahmeverfahren, das den KiJuRa zu
einem Selbstrekrutierungsgremium gemacht hat...

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Badenschier,

durch ein Gespräch mit zwei interessierten Jugendlichen bin ich auf die aktuelle Situation des Kinder- und Jugendrates Schwerin aufmerksam geworden. Die beiden berichteten mir von Widersprüchen zwischen der Satzung des KiJuRa und der aktuellen Hauptsatzung der Landeshauptstadt Schwerin sowie von einem fragwürdigen Aufnahmeverfahren, das den KiJuRa zu einem Selbstrekrutierungsgremium gemacht hat. Demnach vertreten Kinder und Jugendliche die Interessen der jungen Erwachsenen gegenüber der Stadt, ohne jemals von den Kindern und Jugendlichen selbst gewählt worden zu sein. Zudem versuchen die beiden Jugendlichen seit mehr als einem halben Jahr, Mitglieder im Kinder- und Jugendrat zu werden, wurden jedoch – trotz einer Aufforderung seitens der Stadtverwaltung – nicht aufgenommen. Als Begründung wurde ein „geschädigtes Vertrauensverhältnis“ aufgrund ihrer parallelen Zugehörigkeit zu einer demokratischen Partei angegeben.

Es steht der Verdacht im Raum, dass es keine festgelegten Kriterien zur Aufnahme neuer Mitglieder in den KiJuRa gibt und es sich hierbei um eine persönliche Befindlichkeit handelt. Gemäß § 41a KV M-V sowie § 10 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Schwerin ist die Zusammensetzung des Kinder- und Jugendrates jedoch nach demokratischen Grundsätzen zu gestalten. Die derzeitige Satzung regelt jedoch keine transparente Wahl der Mitglieder und ermöglicht eine willkürliche Praxis, die in der Vergangenheit zu Diskriminierung aufgrund politischer Zugehörigkeit der Bewerber geführt hat.

Solche Verstöße gegen die Grundsätze der Chancengleichheit und allgemeinen Beteiligung untergraben die Integrität und Legitimität des Kinder- und Jugendrates, insbesondere vor dem Hintergrund des Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Es besteht die Befürchtung, dass sich der KiJuRa in den letzten Jahren zu einem Gremium entwickelt hat, das aufgrund mangelnder Repräsentation, fehlender Transparenz und der Gefahr von Elitenbildung durch eine Selbstreproduktion bestimmter Gruppen für die meisten Jugendlichen in Schwerin unattraktiv ist.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen:

  1. Wie hoch ist das in § 7 Absatz 1 der Satzung des KiJuRa festgelegte Budget, das seitens der Stadt zur Verfügung gestellt wird? Bitte die Beträge von 2020 bis 2025 einzeln mit Verwendungsnachweisen aufschlüsseln.
  2. Hat seitens der Stadt eine Überprüfung zur Festlegung demokratischer Grundsätze für die Benennung neuer Mitglieder – beispielsweise durch Wahlen im Jugendhilfeausschuss – stattgefunden?
  3. Der Kinder- und Jugendrat ist gemäß § 41a KV M-V als Beirat in der Hauptsatzung der Landeshauptstadt verankert. In § 10 Absatz 3 Punkt 4 ist geregelt, dass „die oder der Beiratsvorsitzende an den Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse teilnehmen kann“. Wie wird dies praktisch umgesetzt, wenn der Kinder- und Jugendrat gemäß § 5 Absatz 1 seiner Satzung drei Sprecher wählt, während die Hauptsatzung konkret von einem Vorsitzenden spricht?

Mit freundlichen Grüßen

Paul Bressel

Kreisvorsitzender u. Stadtvertreter FDP Schwerin

Antwort auf Anfrage